AGB
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Quartiero GmbH (Quartiero) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Kundin ist insbesondere eine Hausverwaltung als Bezügerin der Bildschirme und der Hausinfo sowie ein Werbekunde, der Werbeflächen im Netzwerk bucht. Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, soweit Quartiero ihnen schriftlich zustimmt. Quartiero richtet sich an Geschäftskunden, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Begriffe
- Plattform: die von Quartiero betriebene Software, bestehend aus den Portalen, der Geräteanbindung und den zugehörigen Diensten.
- Portal: die Weboberfläche, über welche die Kundin ihre Inhalte, Geräte und Einstellungen verwaltet (Verwaltungsportal auf quartiero.ch, Werbeportal für Werbekunden).
- Gerät: der touchfähige Bildschirm im Treppenhaus samt Software.
- Bildschirmplatz: der Ort im Treppenhaus, an dem ein Gerät betrieben wird. Die Kundin legt ihn im Portal an und weist ihm ein Gerät zu. Die monatlichen Leistungen und die Aufschaltgebühr hängen am Bildschirmplatz und nicht am einzelnen Gerät.
- Bezugsart: die Art, wie die Kundin zu einem Bildschirm kommt, also Kauf oder Rundum-Paket.
- Bestellung: der über den Warenkorb auf quartiero.ch ausgelöste Auftrag über einen oder mehrere Bildschirme.
- Playlist: das Steuerobjekt, das bestimmt, welcher Inhalt auf welchem Gerät wann läuft.
Leistungen von Quartiero
Quartiero stellt touchfähige Bildschirme für das Treppenhaus bereit sowie die Plattform, über welche die Verwaltung ihre Inhalte pflegt und ausspielt. Für den Bildschirm gibt es zwei Bezugsarten, den Kauf und das Rundum-Paket. Was für beide gilt, steht im Abschnitt „Bezugsarten: Kauf oder Rundum-Paket".
Die Lizenz für die Plattform berechtigt zur Nutzung der Portale und zum Bezug der Updates. Sie umfasst auch das Recht von Quartiero, auf den Geräten Werbung auszuspielen. Ob und welche Werbung läuft, entscheidet Quartiero als Betreiberin des Werbenetzes.
Quartiero entwickelt die Plattform laufend weiter und darf einzelne Funktionen anpassen, ergänzen oder ablösen, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt.
Bezugsarten: Kauf oder Rundum-Paket
Kauf. Die Kundin kauft den Bildschirm zu einem einmaligen Preis. Mit der Ablieferung geht er in ihr Eigentum über. Daneben läuft die monatliche Lizenz für die Plattform, in der die Internetverbindung des Geräts enthalten ist. Ohne laufende Lizenz bleibt das Gerät im Eigentum der Kundin, spielt aber keine Inhalte mehr aus.
Rundum-Paket. Quartiero stellt der Kundin den Bildschirm für die Vertragsdauer zur Verfügung und übernimmt dafür Wartung und Ersatz. Gerät, Lizenz und Internetverbindung sind in einem monatlichen Entgelt zusammengefasst, ein Einmalkauf fällt nicht an. Das Gerät bleibt Eigentum von Quartiero und geht zu keinem Zeitpunkt in das Eigentum der Kundin über. Rechtlich ist die Überlassung des Geräts eine Miete nach OR 253 ff.; ein Leasing oder ein Kauf in Raten liegt nicht vor. Was im Rundum-Paket sonst gilt, steht im Abschnitt „Gerät im Rundum-Paket".
Die Bezugsart wird je Bildschirm gewählt, und die Kundin darf in einer Bestellung beide mischen. Ein Wechsel vom Rundum-Paket in den Kauf während der Laufzeit ist auf Anfrage möglich; Quartiero nennt den Preis dafür vorgängig.
Bestellung über die Website
Die Preise für die Geräte, für die Lizenz, für das Rundum-Paket und für die Aufschaltgebühr stehen auf der Preisseite von quartiero.ch und sind im Portal einsehbar. Sie gelten für jede Bestellung, welche die Kundin über den Warenkorb auslöst.
Bestellen kann eine Kundin, die im Portal ein Konto und eine Organisation hat und deren Rechnungsangaben samt Zahlungsart vollständig erfasst sind. Mit dem Absenden der Bestellung friert Quartiero die Preise der bestellten Positionen ein. Ändert Quartiero die Preisseite danach, gilt für diese Bestellung weiterhin, was die Kundin gesehen hat.
Die Bestellung ist ein verbindliches Angebot der Kundin. Der Vertrag kommt zustande, wenn Quartiero die Bestellung bestätigt; eine Pflicht zur Bestätigung besteht nicht. Solange keine Bestätigung vorliegt, kann die Kundin ihre Bestellung im Portal zurücknehmen.
Fällt ein Einmalbetrag an, so entsteht mit der Bestätigung der Beleg darüber, und der Betrag wird fällig. Eine Anzahlung gibt es nicht. Welcher Beleg es ist, hängt an der gewählten Zahlungsart: bei Zahlung auf Rechnung eine Rechnung mit QR-Zahlteil, bei einem hinterlegten Zahlungsmittel eine Quittung über die Belastung. Je Bestellung entsteht höchstens ein solcher Beleg. Eine Bestellung aus lauter Rundum-Geräten hat keinen Einmalbetrag; sie wird ab der Aufschaltung monatlich verrechnet.
Alle Beträge auf Bestellung und Beleg verstehen sich netto, die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Der Einmalbetrag umfasst die gekauften Geräte samt einem allfälligen Nachlass. Aufschaltgebühr, Lizenz und Rundum-Paket sind darin nicht enthalten, sie werden monatlich verrechnet.
Einen Liefertermin sagt die Bestellung nicht zu. Quartiero nennt mit der Bestätigung einen voraussichtlichen Termin, soweit er absehbar ist; er ist eine Schätzung und keine Zusage.
Quartiero darf eine Bestellung stornieren, solange sie nicht geliefert ist, und nennt dabei den Grund. Ist der Einmalbetrag bereits bezahlt, schreibt Quartiero ihn vollständig gut. Ware, die bereits versandt wurde, kommt nach dem Abschnitt „Rückgabe eines Geräts von Quartiero" zurück.
Kommt ein Auftrag nicht über den Warenkorb zustande, sondern über eine Offerte oder einen Einzelvertrag, so geht das dort Vereinbarte diesen AGB vor.
Lieferung, Montage und Gefahrübergang
Quartiero liefert die Bildschirme an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse, vormontiert und mit Halterung. Das Aufhängen am Bildschirmplatz ist Sache der Kundin. Sie stellt am Standort einen Stromanschluss bereit. Eine Internetverbindung im Haus ist nicht nötig, das Gerät bringt seine eigene mit.
Die Kosten der Lieferung trägt Quartiero, soweit die Bestellung nichts anderes ausweist.
Geliefert wird nur, solange die Rechnungsangaben und die gewählte Zahlungsart der Kundin vollständig sind. Zwischen der Bestätigung und der Lieferung vergehen Tage bis Wochen, und fällt in dieser Zeit eine der beiden Angaben weg, so hält Quartiero die Lieferung an und meldet sich bei der Kundin.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung an die Kundin auf sie über. Beim Kauf geht in diesem Zeitpunkt auch das Eigentum am Gerät über, und Quartiero behält sich keinen Eigentumsvorbehalt vor. Im Rundum-Paket bleibt das Gerät Eigentum von Quartiero.
Die Kundin prüft die Lieferung nach Erhalt. Transportschäden, fehlende Teile und offen erkennbare Mängel meldet sie Quartiero innert zehn Tagen ab Ablieferung. Verdeckte Mängel meldet sie, sobald sie sich zeigen.
Gerät im Rundum-Paket
Im Rundum-Paket überlässt Quartiero der Kundin den Bildschirm für die Vertragsdauer zum Gebrauch. Das Gerät bleibt Eigentum von Quartiero und geht zu keinem Zeitpunkt in das Eigentum der Kundin über.
Die Kundin gewährt Quartiero oder den von Quartiero beauftragten Personen Zugang zum Standort, soweit das für den Service oder für die Rücknahme nötig ist.
Die Kundin geht sorgfältig mit dem Gerät um. Sie öffnet es nicht, verändert es nicht, gibt es nicht an Dritte weiter und meldet Quartiero einen Standortwechsel vor dem Umhängen. Software und Einstellungen des Geräts bleiben in der Hand von Quartiero.
Schäden, Verlust und Diebstahl meldet die Kundin ohne Verzug. Normale Abnützung trägt Quartiero. Für Schäden, welche die Kundin oder von ihr beigezogene Personen verursachen, trägt die Kundin die Kosten der Instandstellung, höchstens bis zum Zeitwert des Geräts. Für Beschädigung oder Entwendung durch unbekannte Dritte sorgt Quartiero für Ersatz, sofern die Kundin den Vorfall bei der Polizei anzeigt und Quartiero eine Kopie der Anzeige zustellt. Eine eigene Versicherung muss die Kundin nicht abschliessen.
Rückgabe eines Geräts von Quartiero
Ein gekauftes Gerät bleibt bei der Kundin, auch wenn sie den Bildschirmplatz auflöst oder die Lizenz kündigt. Zurück kommt es nur im Garantiefall, und dann als Tausch.
Ein Gerät aus dem Rundum-Paket kommt zurück, sobald der Bildschirmplatz aufgelöst wird, das Gerät freigegeben wird oder der Vertrag endet. Dasselbe gilt für Ware aus einer stornierten Bestellung, die bereits versandt war. Die Kundin startet die Rückgabe im Portal oder meldet sie Quartiero. Quartiero gibt die Rücksendung darauf frei und nennt dabei die Rücksendenummer und die Adresse; vor dieser Freigabe sendet die Kundin das Gerät nicht zurück, damit es sich beim Eingang zuordnen lässt.
Die Rückgabe wird erst nach dem Ende der Nutzung fällig; bis zum letzten Tag des laufenden Monats bleibt das Gerät der Kundin zum Gebrauch. Bis dahin kann die Kundin ihre Kündigung zurückziehen, und die Rückgabe entfällt; das Gerät hängt danach in keinem Bildschirmplatz, sie kann es aber jederzeit wieder einem zuweisen. Ist das Gerät bereits bei Quartiero eingetroffen, ist die Rückgabe vollzogen. Quartiero nennt danach die Frist, bis zu der das Gerät eintreffen soll; sie ist kurz bemessen und steht im Portal am Gerät. Die Rückgabe geht auf Kosten von Quartiero: entweder holt Quartiero das Gerät ab, oder die Kundin versendet es und Quartiero trägt die üblichen Kosten der Rücksendung.
Zurückzugeben ist das Gerät vollständig, mit Halterung und Zubehör, in gebrauchsfähigem Zustand. Normale Abnützung geht zulasten von Quartiero, für darüber hinausgehende Schäden gilt der Abschnitt „Gerät im Rundum-Paket". Nach dem Eingang setzt Quartiero das Gerät zurück und löscht die Inhalte der Kundin darauf.
Solange sich ein Gerät von Quartiero nach dem Ende der Nutzung bei der Kundin befindet, verrechnet Quartiero dafür das Entgelt für die Überlassung der Hardware ohne Dienst nach der Preisseite.
Trifft das Gerät nach Ablauf der Frist und nach einer Mahnung nicht ein, oder geht es bei der Kundin verloren, stellt Quartiero den Ersatzwert in Rechnung. Der Ersatzwert entspricht dem Kaufpreis eines Geräts derselben Grösse nach der Preisseite. Er ist Schadenersatz und kein Kauf: das Eigentum bleibt bei Quartiero, und trifft das Gerät später doch noch ein, nimmt Quartiero es zurück und schreibt den Ersatzwert gut.
Dieser Abschnitt gilt allein für Geräte aus dem Rundum-Paket. Ein gekauftes Gerät gehört der Kundin; sie trägt dessen Verlust selbst, und es gibt dafür weder eine Rückgabe noch einen Ersatzwert.
Konto und Pflichten der Kundin
Für die Nutzung der Portale legt die Kundin ein Konto an. Sie hält ihre Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und meldet Quartiero einen Verdacht auf Missbrauch ohne Verzug. Die Kundin sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen ihres Betriebs auf das Konto zugreifen, und hält die hinterlegten Angaben aktuell.
Die Kundin nutzt die Plattform nur im Rahmen dieser AGB und des Gesetzes. Sie unternimmt nichts, was den Betrieb der Plattform oder die Geräte stört, und versucht nicht, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen.
Inhalte der Kundin
Die Kundin bleibt für die von ihr gepflegten Inhalte verantwortlich. Sie stellt sicher, dass sie über die nötigen Rechte verfügt und dass die Inhalte weder das Gesetz noch Rechte Dritter verletzen. Quartiero prüft die Inhalte der Verwaltung nicht vorab und macht sie sich nicht zu eigen.
Soweit Inhalte Personendaten enthalten, bearbeitet Quartiero diese im Auftrag der Kundin. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Werden Quartiero rechtswidrige Inhalte bekannt, darf Quartiero sie sperren oder entfernen und die Kundin darüber informieren.
Werbung
Werbekunden buchen Kampagnen über das Werbeportal. Eine gebuchte Kampagne läuft erst, nachdem Quartiero als Betreiberin sie freigegeben hat. Quartiero darf eine Freigabe verweigern oder eine laufende Kampagne stoppen, wenn eine Kampagne gegen diese AGB, das Gesetz oder die Interessen der Häuser verstösst. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende oder unlautere Werbung, politische und religiöse Werbung, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte sowie Werbung für Tabakwaren, Suchtmittel und Glücksspiel; die Verantwortung für die Zulässigkeit bleibt beim Werbekunden. Eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht zugesichert. Die Reichweiten- und Klickmessung erfolgt anonym, wie im Datenschutz beschrieben.
Preise und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus der Preisseite von quartiero.ch, in der Fassung im Zeitpunkt der Bestellung oder der Zuweisung eines Bildschirms, oder aus einer Offerte oder einem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
Der Einmalbetrag einer Bestellung wird mit deren Bestätigung fällig. Monatliche Leistungen werden je Bildschirmplatz verrechnet. Der erste Monat wird anteilig nach Tagen berechnet, den Tag der Zuweisung eingeschlossen; danach werden ganze Monate verrechnet. Die Aufschaltgebühr fällt einmal je Bildschirmplatz an, und zwar in dem Monat, in dem dort zum ersten Mal ein Bildschirm aufgeschaltet wird. Ein Ersatzgerät an einem bestehenden Bildschirmplatz löst sie nicht erneut aus, und zurückerstattet wird sie nicht.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes steht.
Bei Zahlungsverzug darf Quartiero nach vorheriger Mahnung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen sperren und ihn nach erfolgloser Nachfrist beenden. Während einer Sperre werden die Inhalte der Kundin auf den Bildschirmen nicht mehr ausgespielt. Der laufende Monat bleibt dennoch voll geschuldet, denn gekündigt werden kann auf das Monatsende. Befinden sich Geräte im Eigentum von Quartiero bei der Kundin, so verrechnet Quartiero für die Dauer der Sperre das Entgelt für die Überlassung der Hardware ohne Dienst nach der Preisseite. Bereits fällige Forderungen bleiben geschuldet, und bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Quartiero darf die monatlichen Preise ändern und teilt eine Änderung mindestens einen Monat im Voraus mit. Die Kundin darf die betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden der Änderung auf das Monatsende kündigen. Preise, die bei einer Bestellung eingefroren wurden, bleiben unberührt.
Zahlungsart
Die Kundin wählt für die Bezahlung zwischen der Zahlung auf Rechnung mit QR-Zahlteil und einem hinterlegten Zahlungsmittel (Karte oder TWINT über den Zahlungsdienstleister wallee). Die Zahlung auf Rechnung setzt voraus, dass die Kundin ihre Rechnungsangaben im Portal vollständig erfasst hat. Bei einem hinterlegten Zahlungsmittel belastet Quartiero den Betrag automatisch über den Zahlungsdienstleister, sobald der Beleg entsteht. Die Kundin erhält in diesem Fall keine Rechnung mit Zahlteil, sondern eine Quittung, und zwar erst, wenn die Belastung bestätigt ist; vorher stünde darin eine Zahlung, die noch nicht feststeht. Alle Belege sind im Portal jederzeit einsehbar.
Scheitert die Belastung, oder bleibt die Bestätigung des Zahlungsdienstleisters aus, so entfernt Quartiero das hinterlegte Zahlungsmittel und stellt der Kundin die Rechnung mit QR-Zahlteil zu, unter Angabe des Grundes. Die Zahlungsfrist läuft ab diesem Zeitpunkt.
Die Kundin kann ihre Wahl der Zahlungsart jederzeit zurücknehmen; die hinterlegten Zahlungsdaten werden dann gelöscht. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben geschuldet. Solange keine neue Wahl getroffen ist, ruht die Leistung: Inhalte werden in dieser Zeit auf den Geräten nicht ausgespielt, und die Zuweisung von Geräten ist ausgesetzt. Die Regeln zu Zahlungsfrist, Verzug und Sperre im Abschnitt Preise und Zahlung gelten unverändert.
Vertragsdauer und Kündigung
Es gibt keine Mindestlaufzeit. Kostenpflichtige monatliche Leistungen laufen je Bildschirmplatz, solange die Kundin sie bezieht.
Die Kundin kann jederzeit kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Die Kündigung wirkt auf das Ende des laufenden Monats, und dieser Monat wird voll verrechnet; bis zum letzten Tag bleibt die Leistung nutzbar. Dasselbe gilt, wenn die Kundin einen Bildschirmplatz auflöst, ein Gerät freigibt oder ihre Organisation löscht.
Beim Kauf bleibt der Kauf des Geräts von einer Kündigung der Lizenz unberührt. Im Rundum-Paket endet mit der Kündigung auch die Überlassung des Geräts, und es kommt nach dem Abschnitt „Rückgabe eines Geräts von Quartiero" zurück.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Weicht eine Offerte oder ein Einzelvertrag von diesem Abschnitt ab, gilt das dort Vereinbarte.
Verfügbarkeit, Wartung und Support
Quartiero betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Für Unterbrüche durch Wartung, Störungen bei Vorleistern oder Ausfälle der Internetverbindung am Standort wird keine ununterbrochene Verfügbarkeit zugesichert. Wartungsarbeiten legt Quartiero nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten. Im Rundum-Paket ersetzt Quartiero ein defektes Gerät durch ein Gerät derselben Bildschirmgrösse und hält dafür Ersatzgeräte bereit. Eine andere Grösse setzt die Zustimmung der Kundin voraus, denn an der Grösse hängt die monatliche Gebühr.
Gewährleistung und Haftung
Quartiero erbringt ihre Leistungen fachgerecht.
Für einen gekauften Bildschirm gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung an die Kundin. Zu jedem gekauften Gerät stellt Quartiero einen Garantieschein aus, der die Seriennummer und das Ende der Frist nennt. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, so bessert Quartiero das Gerät aus oder ersetzt es durch ein Gerät derselben Bildschirmgrösse. Eine andere Grösse setzt die Zustimmung der Kundin voraus, denn an der Grösse hängt die monatliche Gebühr. Ein Ersatzgerät führt Kaufdatum und Beleg des ursprünglichen Geräts fort, die Frist läuft also aus dem ursprünglichen Kauf weiter und beginnt nicht neu. Weil das Ersatzgerät eine andere Seriennummer trägt, stellt Quartiero dazu einen neuen Garantieschein aus. Eine weitergehende Herstellergarantie bleibt vorbehalten.
Im Rundum-Paket gibt es keine solche Frist, weil das Gerät der Kundin nicht verkauft wird. Quartiero hält es während der ganzen Laufzeit gebrauchsfähig und ersetzt ein defektes Gerät.
Quartiero haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, ebenso die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und entgangenen Gewinn. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleibt vorbehalten.
Geistiges Eigentum
Die Plattform, die Software und die Marke Quartiero stehen im Eigentum von Quartiero oder ihrer Lizenzgeber. Die Kundin erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. An den von ihr eingestellten Inhalten behält die Kundin ihre Rechte und räumt Quartiero nur die zur Erbringung der Leistung nötige Nutzung ein.
Höhere Gewalt
Ereignisse, die Quartiero nicht zu vertreten hat und die die Leistung verunmöglichen oder erheblich erschweren, etwa Naturereignisse, Stromausfälle, Störungen von Netzen oder Vorleistern, behördliche Massnahmen oder Arbeitskämpfe, befreien Quartiero für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
Änderungen dieser AGB
Quartiero darf diese AGB anpassen, wenn sich die Leistungen, der Betrieb oder die rechtlichen Vorgaben ändern. Die Kundin wird über wesentliche Änderungen vorgängig informiert. Widerspricht sie nicht innert der mitgeteilten Frist und nutzt die Leistungen weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Schlussbestimmungen
Die Kundin darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Quartiero auf Dritte übertragen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Datenschutz
Wie Quartiero Personendaten bearbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Bearbeitung im Auftrag der Kundin gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Quartiero GmbH.
Version v1, Stand August 2026